Wahlprogramm Check (6/6)

Heute mit der Frage:

Welche konkreten Schritte planen Sie, um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene zu fördern und zu gewährleisten?

fordert die konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in allen kommunalen Politikfeldern. Konkret bedeutet das:

  • Verankerung von Kinderrechten in Stadtentwicklung und Entscheidungsprozessen
  • Abbau von Adultismus in Verwaltung und Politik
  • Stärkung von Mitbestimmung, Schutz, Förderung und Teilhabe von Kindern

Kinderrechte sollen verbindlicher Maßstab kommunalen Handelns werden – nicht nur Leitbild, sondern Praxis.


  • Erhöhung der Etats für Neuanschaffungen und Modernisierung in den Bibliotheken.
  • Für Kinder müssen Ansprechpartner und Anlaufstellen in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Der Zugang zu Büchern muss kostenfrei möglich sein.
  • Arbeitsplätze und öffentliche Einrichtungen aller Art sind so zu gestalten, dass die Integration von Menschen mit Behinderung zur Selbstverständlichkeit wird.

Selbstverständlich sind uns die Kinderrechte sehr wichtig. Nicht alle Punkte lassen sich auf die kommunale Ebene übertragen. Auch würde es zu weit führen, alle 54 Artikel dahingehend zu kommentieren.
 Artikel 2 Diskriminierungsverbot, also die Achtung der Rechte der Kinder „unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds“ ist wichtiger denn je. Leider haben sich gesellschaftliche rote Linien mittlerweile verschoben. Menschen, die hier aufgewachsen sind und/oder seit Jahren hier gesellschaftliche Kontakte pflegen, fühlen sich durch Äußerungen namhafter Politiker nicht willkommen. Das trifft auf Kinder wie auf Erwachsene zu und beeinträchtigt deren Wohlergehen.
 Die Berücksichtigung des Kindeswillens (Artikel 12) ist wichtig in familiären Angelegenheiten, im Kontakt mit dem Jugendamt oder auch in der politischen Debatte (siehe oben). Das Jugendamt ist gefragt, Kindern und Jugendlichen zu helfen, sich für sie einzusetzen, die Eltern zu unterstützen und zu beraten und im Notfall auch ein Kind aus einer Familie zu nehmen. Gleichzeitig darf es den Familien aber auch nicht zu viele Vorgaben machen und sie in ihrer Individualität beschneiden. Das ist manchmal ein enger Grad. Die Kommunalpolitik hat hier eine wichtige Wächteraufgabe. Im städtischen Haushalt stellt sie die Rahmenbedingungen, dass die nötige Unterstützung angeboten werden kann.


Seit den Coronamaßnahmen 2020–2022, die die UN-Kinderrechtskonvention grob missachteten, steigen die Fallzahlen von Kindern mit teils schweren seelischen Behinderungen in Ansbach an. Hinzu kommen Entwicklungen in den nicht immer sozialen Medien, für die wir Standards mit Blick auf die Nutzung durch Kinder brauchen. Die OLA fordert daher ein kommunales Gesamtkonzept für Prävention unter Würdigung der UN-Kinderrechtskonvention.


Die UN-Kinderrechtskonvention ist eine wesentliche Grundlage unseres Handelns. Sie findet sich in den Regelungen des SGB VIII wieder und prägt die Arbeit unseres Jugendamts. Besonders die drei zentralen Prinzipien – Schutz, Förderung und Teilhabe – spielen in unserer Jugendhilfeplanung eine tragende Rolle.
Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass die Stadt Ansbach über ein breit gefächertes Angebot an Leistungen für Familien, wie z.B. die Koki oder die Seite wirinansbach.de, inklusive spezialisierter Unterstützungen, inklusiver Strukturen sowie aktiver Jugendvertretungen wie dem Stadtjugendring, der sich besonders für demokratische Beteiligung einsetzt, verfügt.


Die UN-Kinderrechtskonvention gilt auch auf kommunaler Ebene – nicht als Zusatz, sondern als Maßstab.

Wir setzen uns ein für:

  • Kinderrechte als Querschnittsthema in kommunalen Entscheidungen.
  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei sie betreffenden Vorhaben, z.B. Beteiligung bei Spielplatzumgestaltung (findet teilweise schon statt)
  • Sensibilisierung von Politik und Verwaltung, damit Kinderrechte im Alltag mitgedacht werden, deshalb ein Rede- und Antragsrecht für den Jugendrat!
  • Enge Zusammenarbeit mit Schulen, Kitas und freien Trägern, um Kinderrechte sichtbar und erlebbar zu machen.

Auch hier gilt: Nicht alles liegt in kommunaler Hand – aber wir können Haltung zeigen, Prioritäten setzen und Kinder konsequent in den Mittelpunkt stellen.lche Konferenz die Beteiligung junger Menschen in Ansbach sinnvoll ergänzen.


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