Aus dem Vereins-alltag

Einmal pro Quartal (manchmal auch öfter, das nächste Mal am 11.2., 28.3., 12.5., 14.7.) trifft sich der siebenköpfige Vorstand des Vereins zu einer Vorstandssitzung, in der Themen wie Finanzen und Mitgliederentwicklung, aktuelle Probleme sowie Projekte besprochen werden.

Diese Sitzungen sind vereinsöffentlich, ihre Ergebnisse werden allen Mitgliedern mitgeteilt.
Wenn Sie interessiert sind, daran teilzunehmen, schreiben Sie uns unter info@elternfueransbach.de, dann teilen wir Ihnen rechtzeitig Ort und Zeit der Sitzung mit.

Aus der Satzung:

§ 10 Vorstand
  1. Der Vorstand besteht aus der*dem Vorsitzenden, der*dem stellvertretenden Vorsitzenden, der*dem Schatzmeister*in und der*dem Schriftführer*in. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
    Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand und der*dem Medienbeauftragten, der*dem Beauftragten für Betreuung und Bildung sowie der*dem Beauftragten für Stadtgestaltung und Verkehr.
  2. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.
  3. Der Vorstand soll in der Regel einmal pro Quartal tagen.
    Die Einladung erfolgt mindestens drei Wochen vor der Sitzung per email.
    Die Sitzungen finden in Präsenz oder online (Zoom, MS Teams, …) statt.
    Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel der Stimmberechtigten anwesend sind.
    In dringenden Fällen ist die Beschlussfassung auch im email-Rundlaufverfahren möglich.
  4. Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von dem Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen.
  5. Die Vorstandssitzungen sind vereinsöffentlich. Die Beschlüsse werden allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

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